Ziellandbesteuerung - Entspannt ins EU-Ausland verkaufen und versenden geht auch nach 2021 noch

In den letzten Monaten haben wir mehrfach gehört, dass viele kleine und mittelgroße Online Händler auf den teilweise sehr lukrativen Umsatz im EU-Ausland verzichten. Der Grund: Sie versenden nur (noch) nach Deutschland. Doch woher kommt dieser Sinneswandel?

Erstellt von Achim am 28.08.2022
Ziellandbesteuerung direkt im ERP abbilden

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass der Verzicht auf den Auslandsumsatz keineswegs etwa mit dem Brexit zusammenhängt. Vielmehr ist es die Regelung der EU-Verordnung zum elektronischen Geschäftsverkehr, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, die das Aus der EU-Aktivitäten vieler Online Händler bedeuten.

Dabei handelt es sich um eine Entscheidung, die alles andere als rational ist. Der Umsatz im Ausland ist oft deutlich lukrativer als der in Deutschland. Auch die Versandkosten sind aufgrund der guten Wettbewerbssituation im Vergleich zu den Zeiten des Postmonopols deutlich gesunken.

Doch trotz dieser Vorteile entscheiden sich immer mehr Unternehmer dafür, nur noch ihren deutschen Kunden Produkte anzubieten und auf den Umsatz im Ausland zu verzichten.

Sie planen ihre Waren an Kunden in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu verkaufen? Dann ist es wichtig zu wissen, welche steuerlichen Aspekte Sie beachten müssen. In diesem Blogartikel erfahren Sie, welche Regelungen für den Verkauf von Waren an Endkunden gelten und was Sie bei der Lieferung beachten müssen.

Mit unserem ERP System können Sie entspannt in jedes EU-Land versenden. Steuerrelevanten Prozesse werden direkt in der Software abgebildet, über die integrierte DATEV-Schnittstelle an Ihren Steuerberater und damit an das Finanzamt übermittelt. So können Sie weiterhin jeden Umsatz, egal in welches EU-Mitgliedsland Sie versenden, sauber berechnen, die passenden Mehrwertsteuer ausweisen, korrekt verbuchen und die Rechnung korrekt sowie automatisiert erstellen.


Was wird als Zielland bezeichnet?

Ein Zielland ist ein Land, in das der Exporteur, bzw. Sie als Online Händler, seine Waren versendet und verkauft.
Ein Land, das nicht als Zielland benannt wird, wird als Durchgangsland bezeichnet. Ein Durchgangsland ist eine Nation, die zwischen dem Ursprungs- und dem Zielland liegt.

Wenn Sie als Versandhändler tätig sind, ist es wichtig, dass Sie wissen, welche Länder am besten für Ihr Geschäft geeignet sind. Es gibt verschiedene Faktoren, die Sie berücksichtigen sollten, bevor Sie ein Zielland auswählen:

  • 1. Kaufkraft: Sie wollen sicherstellen, dass die Kaufkraft in dem Land hoch genug ist, um Ihre Ware zu verkaufen, den Umsatz zu erhöhen und schlussendlich einen Gewinn zu erzielen.
  • 2. Gesetze und Vorschriften: Als Verkäufer in der Europäischen Union (EU) haben Sie das Recht, Ihre Produkte an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten zu liefern. Das bedeutet, dass Sie Ihre Produkte an Kunden in anderen EU-Staaten verkaufen und versenden können, ohne eine Zollabfertigung oder andere Formalitäten zu erfüllen.
    Sie müssen nur sicherstellen, dass Sie Ihre Produkte gegen keine lokalen Gesetze verstossen. Die Regeln für den Versand von Waren in die EU variieren je nach Land, in dem der Kunde ansässig ist. Sie sollten sich vorab mit den gesetzlichen Regelungen des Landes vertraut machen, um sicherzustellen, dass ihre Lieferung den Endkunden auch erreicht.
  • 3. Konkurrenz: Es gibt viele Länder auf der Welt, die für den Versandhandel interessant sein könnten. Deutschland ist beispielsweise ein großer Markt mit einer hohen Kaufkraft. Die Konkurrenz ist jedoch hart, also sollten Sie gut auf Ihre Produktpräsentation achten und ggf. einmal über die Grenzen schauen, wie die Wettbewerbssituation dort ist. Vielleicht sind Sie mit Ihrem Produkt in Finnland der einzige Anbieter und können somit einfacher eine wesentlich bessere Ernte einfahren?
  • 4. Logistik: Die Logistik spielt eine wichtige Rolle bei der Auswahl eines Ziellandes/Zielmarktes. Es ist entscheidend, wie lange es dauert, bis Ihre Produkte beim Kunden ankommen. Ebenso wichtig ist jedoch, dass die Kosten für den Paketversand je nach Carrier (DHL, UPS, DPD, GLS) in unterschiedliche Länder teilweise stark variieren und diese in irgend einer Form mit an den Endkunden eingepreist werden. Dieses dynamische Preisberechnung kann ebenso durch unser Cloud ERP abgebildet werden, wie auch die selektive Auswahl des jeweilig passenden Versanddienstleisters.

wn-hub Tipp: Erfahren Sie mehr zum Thema Carrier- und Versandoptimierung in diesem Blogartikel

Wie hoch ist die aktuelle Lieferschwelle?

Wenn Sie Handel mit Waren oder Produkte betreiben, müssen Sie sich zwangsweise mit dem Thema Steuer befassen. Die Regeln hierzu variieren je nach Land.

Zum 01.07.2021 ist die Neufassung der EU-Lieferschwellen-Verordnung in Kraft getreten, welche die bis dahin gültigen Lieferschwellen abgelöst hat. Vor diesem Datum konnte man, je nach Zielland der Lieferung, bis zu 50.000 Euro Ware pro Jahr mit den in Deutschland gültigen Umsatzsteuer- / MwSt-Sätzen an Verbraucher (B2C) verkaufen und versenden. Es war zum Beispiel ohne weiteres möglich Ware im Wert von 30.000 Euro an Endkunden in Österreich, 20.000 Euro in die Niederlande, 25.000 Euro nach Frankreich usw. zu liefern ohne dafür einen zusätzlichen Aufwand in Form einer separaten Umsatzsteuererklärung im Ausland oder einer extra ausgewiesenen Umsatzsteuer auf der Rechnung zu betreiben. Sie haben einfach eine Rechnung inklusive 19% (oder ggf. 7%) Mehrwertsteuer ausgestellt und die Umsätze im Rahmen der normalen Umsatzsteuererklärung an das lokale deutsche Finanzamt gemeldet.

Als Hinweis: Der B2B-Bereich erfährt keine Änderung. Hier gelten weiterhin die Regelungen der innergemeinschaftlichen Lieferung.

Die aktuelle und EU-weit einheitliche Umsatzsteuer-Lieferschwelle liegt nun bei 10.000 Euro pro Jahr. Das heißt, wenn Sie Waren im Wert von mehr als 10.000 Euro (in Summe) aus Deutschland in andere EU-Länder versenden möchten, benötigen Sie eine entsprechende lokale Steuer-Registrierung. Um das obige Beispiel wieder aufzugreifen, ist es also nur noch möglich Waren im Wert von 3.000 Euro an Endkunden in Österreich, 2.000 Euro in die Niederlande, 2.500 Euro nach Frankreich und 2.499 nach Polen mit ausgewiesener deutscher Umsatz- / MwSt zu liefern. Sobald Sie eine weitere Lieferung an einen Endkunden in einem anderen EU-Land innerhalb des selben Kalenderjahres machen, haben Sie die Schwelle von 10.000 EUR überschritten und müssen für alle Lieferungen den jeweiligen Umsatzsteuersatz des Ziellandes ausweisen.

Aber keine Panik. Sie als Versandhändler müssen sich seit dem 01.07.2021 nicht mehr in jedem Land, in das Sie Ihre Pakete versenden, einzeln umsatzsteuerlich registrieren lassen.

Wo man früher für jedes Land, in welchem man die Lieferschwelle für B2C überschritten hatte, eine lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen und eine eigene Umsatzsteuererklärung vor Ort machen musste, so kann man sich seither zentral beim Bundeszentralamt für Steuern für das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren registrieren. Alles Weitere wird über unser ERP System abgewickelt.

Ein Beispiel im Detail: Lieferung (in einem Jahr) von Waren im Wert von

  • EUR 4.000 nach Spanien
  • EUR 2.000 nach Österreich
  • EUR 7.000 in die Niederlande
  • = EUR 13.000 insgesamt

Sie haben in keinem Land mehr als 10.000 Euro Umsatzvolumen erwirtschaftet, aber insgesamt betrachtet ist die max. Lieferschwelle i.H.v EUR 10.000 um EUR 3.000 überschritten. Die Regelung der EU-Verordnung muss angewandt und die jeweiligen Umsatzsteuersätze des Landes ausgewiesen werden. Sie müssen also für Ihre Kunden in Österreich 20% bzw. 10%, für Ihre niederländischen Kunden 21% bzw. 9% für Ihre(n) spanischen Kunden 21% bzw. 10% Umsatzsteuer (auf der jeweiligen Rechnung) ausweisen.

wn-hub Tipp: Bei Unsicherheiten sollten Sie auf jeden Fall einen auf Umsatzsteuer spezialisierten Steuerberater befragen!


Steuer-Angaben im Online-Shop für grenzüberschreitende Waren

Der Online-Handel ist eine wichtige Säule für Unternehmen. Er ermöglicht es, Produkte und Dienstleistungen an neue Orte zu bringen und so den Umsatz zu steigern. Allerdings birgt der Verkauf auch Risiken. Um diese zu minimieren, ist es wichtig als Händler, gut vorbereitet an den Start zu gehen.

Sie haben einen Online-Shop und möchten die Umsatzsteuer korrekt ermitteln und auf der Rechnung ausweisen? Kein Problem! Dank der Funktionen in unserem ERP Modul Auftragswesen erfolgt dies vollkommen automatisiert. Sämtliche (Netto- sowie Brutto) Preise werden dabei dynamisch an die jeweiligen USt-Sätze angepasst, sodass Sie als Unternehmer nicht nur Zeit sparen, sondern auch auf keine Margen verzichten müssen. Die ausgewählten Steuerbeträge werden im ERP im Rahmen der Rechnungsstellung sauber auf unterschiedliche Konten pro Land und Steuersatz gebucht. So können Sie die Daten sauber und direkt an den Steuerberater übergeben.

In der Ecommerce-Realität ist es aber meist nicht so einfach! Da bestellt schon mal ein Endkunde mit deutscher Rechnungsanschrift zu Lieferung an seinen Urlaubsort in Spanien, ein Kunde zieht Skonto oder ein Kunde gibt versehentlich das falsche Land zur Lieferung im Webshop an. Genau solche Fälle – und noch einige mehr – haben wir bei vielen Mandaten bereits gesehen und deswegen auch in der Programm-Umsetzung berücksichtigt. So erkennt das Programm, wenn sich das Land der Lieferung ändert und ändert die Umsatzsteuersätze entsprechend (gemäß Ihrer Vorgabe) ausgehend vom Netto- oder Bruttobetrag ab. Damit ist gewährleistet, dass

  • Sie nicht auf Rohgewinn verzichten müssen, weil etwa der Brutto-/ Verkaufspreis gleich ist, jedoch die abzuführende MwSt. von 19% auf 25% steigt
  • Sie und Ihre Mitarbeiter händischen Mehraufwand für das Stornieren, Umbuchen oder gar Rückabwicklen von Sendungen haben.



Fazit: Besteuerung ins Zielland, ohne graue Haare zu bekommen

Steuern sind ein komplexes Thema. Vor allem, wenn es um ausländische Regelungen geht. Doch es lohnt sich, die Mühe auf sich zu nehmen: Denn mit unserem Cloud ERP System können Sie problemlos ins Ausland versenden und müssen nicht auf lukrativen Umsatz verzichten.

Ein besonderer Vorteil unserer Angebote ist die Integration von dynamischem Pricing. Mit dieser Funktion können Sie den Preis Ihrer Produkte individuell pro Land der Lieferung anpassen, Ihre Marge stabil halten und so bestmögliche Ergebnisse erzielen.

Nicht vergessen: Alle Preise im B2C-Bereich müssen brutto, also inklusive der jeweiligen Mehrwertsteuer angegeben werden - Und diese bewegt sich je nach EU-Mitgliedsland zwischen 7% und 27%!

Sie suchen einen zuverlässigen und professionellen Anbieter für Ihren Webshop inklusive dem passenden ERP-, Warenwirtschafts- und Warehouse-Management-System? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen eine Komplettlösung aus einer Hand, die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Zudem können Sie sich darauf verlassen, dass wir alle technischen und steuerlichen Details beachten, Ihnen somit einen reibungslosen Betrieb garantieren und Sie sich somit auf das konzentrieren können, was Ihnen Spaß macht!

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